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Nooteboom gewinnt Patentklage, die den Pendel-X-Tieflader mit tiefer Baggerstielmulde betrifft

November 2016

Vom ersten ‘Schwenker’ mit Pendelachsen zum MANOOVR: die bereits lange Liste der technischen Innovationen von Nooteboom wächst weiter. Es wächst aber auch die Notwendigkeit, die Ergebnisse dieses Erfindungspotenzials ordnungsgemäß zu schützen. Der Erhalt eines Patents ist ein wichtiger Schritt, um geistiges Eigentum zu schützen und sicherzustellen, dass unsere Kunden immer erstklassige, qualitativ hochwertige Neuentwicklungen erwarten können.

Etwas mehr als zehn Jahre!: So lange dauerte das juristische Gerangel um den Pendel-X-Euro-Tieflader mit Baggerstielmulde, welche von Nooteboom entwickelt und erstmals vorgestellt wurde. Anfang dieses Jahres hat das Europäische Patentamt abschließend zugunsten von Nooteboom entschieden: Die Kombination einer Baggerstielmulde mit Pendelachsen ist einzigartig und Nooteboom ist als Patentinhaber einzig dazu berechtigt, diese Technologie in Europa zu vermarkten.

Direktor Toon de Smit: Patente: Ein wichtiger Faktor im Innovationsprogramm von Nooteboom“

 

Ein echter Aufschwung

“Das hat eine lange Periode der Unsicherheit beendet”, sagt Manager Toon de Smit, der bei Nooteboom für die Patentanmeldungen verantwortlich ist. “Während wir im Jahre 2005 unsere Patentanmeldung einreichten, wurden wir bereits gefordert: Der Tieflader mit Baggerstielmulde dürfte nicht als einzigartig betrachtet werden und laut unserer Wettbewerber könnten wir daher kein Patent anmelden. Eine Baggermulde in Fahrwerken und das Konzept der Pendelachsen waren jeweils für sich bereits seit einer Weile auf dem Markt. Aber es ist die Kombination aus beidem, die tatsächlich einzigartig ist und zuvor nicht erhältlich war. Das ist der Kern, worauf das Europäische Patentamt in seinem Urteil hinwies. Für uns ist das ein großer Erfolg, zeigt es doch einmal mehr das wir im Bereich Innovationen schon lange Trendsetter waren und sind.”

Ermutigende Innovation

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