Frankreich: In Kat. 3 eine höhere Ladekapazität auf einer Pendelachse
Die französische Gesetzgebung teilt den Schwertransport in drei Kategorien ein. Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Achsen: Starrachsen, geteilte Achsen und Pendelachsen. Zur Bestimmung des maximalen Bruttogewichts werden Starrachsen, geteilte Achsen (mit Einzelradaufhängung) und Pendelachsen gleich behandelt. Eine Ausnahmeregelung gilt für Pendelachsen. In Kategorie 3 können höhere Achslasten als bei Starrachsen und Achsen mit Einzelradaufhängung genehmigt werden. Das hängt von der Anzahl der Achslinien, dem Abstand zwischen den Achsen und davon ab, ob einfach oder doppelt montierte Reifen vorhanden sind. Fahrzeuge fallen in Kategorie 3, sobald das beladene Fahrzeug länger als 25 Meter bzw. breiter als 4 Meter ist oder ein Gesamtgewicht von mehr als 72 t hat.
Der Nooteboom EURO-PX-Tieflader ist das Ergebnis einer technischen Entwicklung, die viele Jahre andauerte. Die höhere Ladekapazität, die in Deutschland für den 2-Achsen-Euro-PX-Tieflader zugelassen ist, zeigt, dass die Innovation auch praktische Vorteile hat. Drei unabhängige europäische Staaten – die Niederlande, Deutschland und Frankreich – erkennen die Vorteile von Pendelachsen gegenüber einer Einzelradaufhängung an. Das Ergebnis: eine bis zu 3 Tonnen höhere Ladekapazität pro Achslinie.